Im deutschen Eichrecht ist geregelt wie Messungen von Strom und anderen Ressourcen zu erfolgen haben, sodass die abgegebene Menge auch tatsächlich dem gemessenen Wert entspricht.
Seit 2019 gilt das Eichrecht gilt auch für den Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladestationen, an denen kostenpflichtig abrechnet wird. Seitdem müssen CPOs und EMSPs strenge Vorgaben zur Eichung, Messung und Abrechnung von Ladestrom beachten.
Mit diesen Vorgaben wird die EU-Richtlinie zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID) umgesetzt. Diese sieht vor, dass die Preise an Ladestationen „angemessen, eindeutig vergleichbar, transparent und nicht diskriminierend“ sein müssen.
Im deutschen Recht ist die EU-Richtlinie mit zwei Gesetzen verankert: dem Mess- und Eichgesetz und der Preisangabenverordnung.
- Mess- und Eichgesetz (MessEG): Laut MessEG müssen Stromzähler in öffentlich zugänglichen Ladestationen geeicht sein, damit die angezeigte und gemessene kWh auch tatsächlich immer einer kWh entspricht.
- Preisangabenverordnung (PAngV): In der PAngV ist geregelt, dass der Preis eines Ladevorgangs auf Basis des an das E-Autos gelieferten Stroms als kWh-Tarif berechnet und angezeigt werden muss.
Was die Gesetzgebung für CPOs und EMSPs bedeutet
CPOs und EMSPs sollten beim eichrechtskonformen Betrieb ihres Ladenetzes mehrere Faktoren auf der Software- und Hardware-Seite beachten.
Ladestationen
Bei der Wahl ihrer Ladestationen sollten Betreiber eines öffentlichen oder halb-öffentlichen Ladenetzes sicherstellen, dass ihre bevorzugte Hardware geeicht ist. Hersteller weisen dies oft über eine Baumusterprüfbescheinigung nach.
Zudem lohnt es sich zu überprüfen, ob die Ladestationen in ein Software-Backend integriert werden können, da dies den eichrechtskonformen Betrieb (vor allem bei Roaming-Verbindungen) enorm erleichtert.
Tarifmodell
Besonders EMSPs sollten beachten, dass die Preisangabenverordnung zeitbasierte Tarife und Fixpreise pro Ladevorgang ausschließt. Der Grund hierfür ist, dass diese Preismodelle nicht nutzungsgebunden sind bzw. sich nicht auf den erhalten Wert der Ladedienstleistung beziehen.
Zulässig ist hingegen die Abrechnung nach dem tatsächlichen Stromverbrauch. Mobilitätsdienstleister können daher eines der folgenden Tarifmodelle wählen, um die Vorgaben des Eichrechts zu erfüllen:
- Preis pro Kilowattstunde (€/kWh)
- Startgebühr + Preis pro Kilowattstunde (€/kWh)
- Preis pro Kilowattstunde (€/kWh) + Parkgebühr
- Startgebühr + Preis pro Kilowattstunde (€/kWh) + Parkgebühr
- Monats- oder Jahresabo (unabhängig vom Ladeverhalten)
- Parkgebühr für alle Fahrzeuge, unabhängig von der geladenen Strommenge
Transparente Abrechnung
Die Abrechnung von Ladevorgängen soll möglichst transparent und fair erfolgen. Das bedeutet, dass Fahrern auf Ihrer Rechnung mitgeteilt werden muss, wie viel Strom sie bei jedem Ladevorgang erhalten haben und wie sie diesen Wert überprüfen können.
Dafür empfehlen wir Ladesäulenbetreibern und Mobilitätsdienstleistern, ein detailliertes Protokoll über die bei jedem Ladevorgang gelieferte Energiemenge führen, und diese sensiblen Daten an einem sicheren, für Dritte unzugänglichen Ort zu speichern.
Herausforderungen beim eichrechtskonformen Laden
Die Eichrechtskonformität ist in Deutschland zwar gesetzlich vorgeschrieben, aber nicht immer einfach umzusetzen. Ein komplexes Ladenetz sowie unterschiedliche Anwendungsfälle zählen zu den Hürden bei der Implementierung.
Netzwerk-Komplexität
Um Fahrern Zugang zu einem großen Netz an Ladestationen zu ermöglichen, setzen CPOs und EMSPs zunehmend auf Roaming,
Dabei sind Roaming-Protokolle wie OCPI und OICP in den weit verbreiteten Versionen nicht auf den Austausch von signierten Messwerten ausgelegt. Dies ist in zukünftigen Versionen zwar vorgesehen, aber in der Zwischenzeit entwickeln CPOs, EMSPs und Software-Unternehmen bereits eigene Ansätze für die sichere Datenübertragung.
Verschiedene Anwendungsfälle
Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen werden auch Ladestationen immer vielseitiger genutzt. Vor kurzem installierten Unternehmen Ladestationen noch ausschließlich für den Betrieb ihrer Elektroflotte, aber inzwischen wird dieselbe Infrastruktur auch zum Laden der Privatautos von Mitarbeitern und Besuchern genutzt.
Zudem werden einige Heimladestationen und Wallboxen nun auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dies ist vor allem zu Zeiten mit niedriger Auslastung interessant z.B. wenn die Wohnungseigentümer bei der Arbeit sind. So wird die Auslastung der Ladestation erhöht und der Betrieb rentiert sich für den Eigentümer.

Je nach Geschäftsmodell des CPOs ist die Eichrechtskonformität so jedoch möglicherweise nur bei einigen Ladevorgängen oder Ladestationen erforderlich.
Eichrechtskonform unterwegs mit GreenFlux
Um die Vorgaben des Eichrechts zu erfüllen, können CPOs Ladestationen mit einem integriertem Display installieren, das die geladene Strommenge nach jedem Ladevorgang anzeigt. Einige Hersteller statten Ihre Ladestationen jedoch nicht mit Bildschirmen aus, und ermöglichen stattdessen die Übertragung der Messwerte an eine E-Mobilitätssoftware.
Bis jetzt ermöglicht keine dieser Lösungen den direkten Austausch von Daten über Roaming-Verbindungen, obwohl dies für den eichrechtskonformen Betrieb von Ladesäulen wichtig ist.
Mit dem Lösungsansatz von GreenFlux ist auch eichrechtskonformes Roaming möglich, da wir die signierten Messwerte von dem CPO an den EMSP übertragen.
Unser Backend empfängt die Zählerdaten von den Ladesäulen über das OCPP-Protokoll und wir speichern die Messwerte in unserer Datenbank. Da die meisten Roaming-Protokolle den Austausch von signierten Messwerten noch nicht unterstützen, teilen wir die Daten über einen Link in dem Kommentar-Feld des Charge Detail Records (CDR) mit dem EMSP.
So funktioniert unsere Lösung für EMSPs
Stellen Sie sich vor: ein Fahrer hat gerade einen Ladevorgang an einer öffentlichen Ladestation in Deutschland abgeschlossen, und der Betreiber der Ladesäule nutzt das GreenFlux Backend. Der Fahrer erhält nun eine Rechnung für die geladene Strommenge und will gerne überprüfen, ob der gemessene Wert stimmt. Dafür kontaktiert der Fahrer seinen Mobilitätsdienstleister.
Wenn die Ladesäule einen integriertes Lesegerät für die Zählerdaten hat, kann der Fahrer aufgefordert werden, die Zählerdaten an der Ladestation abzulesen.
Wenn die Ladesäule signierte Messwerte verschickt, kann der Kundensupport des EMSP die signierten Messwerte aus dem Link in dem von uns versendeten Charge Detail Record auslesen. Diese Informationen können an den Kunden weitergeleitet werden.
Unser Software macht diesen Prozess einfach und sicher für EMSPs und ermöglicht die volle Eichrechtskonformität. Um mehr über unseren Lösungsansatz und das Eichrecht zu erfahren, empfehlen wir Ihnen gerne unser Whitepaper zu diesem Thema.