Eichrecht
Das deutsche Eichrecht regelt wie kostenpflichtig angebotener Strom an öffentlich zugänglichen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge gemessen und abgerechnet wird. Das Eichrecht besteht im Wesentlichen aus zwei Gesetzen: das Mess- und Eichgesetz (MessEG), und die Preisangabenverordnung (PAngV).
Mess- und Eichgesetz
Das Mess- und Eichgesetz schreibt die Eichung von Zählern in Ladestationen vor, um zuverlässige Messwerte sicherzustellen. Ladestationen müssen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) geprüft werden, und eine Baumusterprüfbescheinigung für den kommerziellen Betrieb an öffentlich zugänglichen Flächen erhalten.
Zudem müssen eichrechtskonform betriebene Ladesäulen die signierten Messwerte speichern und diese über ein eingebautes Display oder über ein sicheres Back-end an den Fahrer weitergeben.
Preisangabenverordnung
Im Rahmen der Preisangabenverordnung muss der an öffentlichen Ladesäulen kostenpflichtig an Fahrer gelieferte Strom nach Verbrauch in Preis pro kWh, inklusive Mehrwertsteuer und weiteren Verbrauchersteuern, abgerechnet werden.
Zeit-basierte Tarife (z.B. Preis pro Minute) sind unzulässig, da diese die unterschiedlichen Laderaten einzelner Autos nicht berücksichtigen und somit nachteilig für Fahrer mit langsam ladenden Autos ausfallen würden. Dies wäre nicht im Einklang mit der EU-Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, da diese vorsieht, dass Preise an Ladesäulen „fair, transparent und einfach vergleichbar“ sein müssen.
Mobilitätsdienstleister im deutschen Markt können stattdessen jedoch eines (oder mehrere) dieser Tarifmodelle an ihren Standorten auswählen:
- Preis pro Kilowattstunde (€/kWh)
- Startgebühr + Preis pro Kilowattstunde (€/kWh)
- Preis pro Kilowattstunde (€/kWh) + Parkgebühr
- Startgebühr + Preis pro Kilowattstunde (€/kWh) + Parkgebühr